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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Mach den Führerschein schon mit 17!

15.05.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Begleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger. Stephan Helling wundert das nicht. „Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase“, erklärt der Inhaber der Fahrschule Helling. „Die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.“ So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen: „Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch“, weiß Fahrlehrer Stephan Helling. „Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.“ Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt. Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg. Fragen zum Führerschein mit 17 beantwortet Stephan Helling gern unter der Durchwahl 01 51-56 68 70 73 oder direkt in der Fahrschule Helling, Schöppingener Str. 6, 48629 Metelen .

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Doppelt fährt besser - Aufsteigen und losfahren!

15.04.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Die Fahrerlaubnis der Klassen A und B gleichzeitig zu machen, hat viele Vorteile Beim Wort „Führerschein“ denken die meisten zuerst an die Fahrerlaubnis für den Pkw. Aber wäre es nicht eigentlich schöner, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen? Die gute Nachricht: Man muss sich nicht für eins entscheiden. #userInhaber#, Inhaber der #userName# plädiert dafür, den Führerschein für Pkw und Motorrad gemeinsam zu machen. Bei Sonnenschein mit dem Bike auf Tour gehen und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen, aber gleichzeitig auch bei Regen, Schnee und Kälte komfortabel unterwegs sein: Viele wünschen sich beides. „Und es spricht auch nichts dagegen“, so Fahrlehrer #userInhaber#. „Im Gegenteil: Die Fahrerlaubnis für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw) in einem Rutsch zu machen, bringt gleich mehrere Vorteile.“ Denn die Theoriestunden für den Pkw-Führerschein werden beim Motorrad-Führerschein angerechnet. „Es kommen nur noch vier spezielle Unterrichtsstunden für die Klasse A hinzu“, erklärt der engagierte Fahrlehrer. Die intensive Fahrpraxis auf zwei und vier Rädern ist ebenfalls ein Plus: „Sie trägt zu einem optimalen Fahrgefühl und dadurch von Anfang an zu einer besonders sicheren Fahrweise bei. So werden Fahrschüler schneller zu guten und verantwortungsbewussten Fahrern“, weiß #userInhaber#. Den Führerschein der Klasse A2 für leistungsbeschränkte Krafträder kann man mit 18 Jahren machen. Um nach zwei Jahren die Klasse A zu erhalten, muss eine weitere praktische Prüfung abgelegt werden. Wer dagegen direkt in die Klasse A einsteigen will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Fahrschulinhaber #userInhaber# rät daher, früh anzufangen: „Dann kann man schon mit 20 die Fahrerlaubnis der Klasse A in den Händen halten, mit der man jedes Motorrad steuern darf.“ Doppelt frei, doppelt gut – und doppelt mobil: Inhaber der Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad können für jede Gelegenheit das passende Fahrzeug nutzen. Und haben natürlich doppelt so viel Spaß beim Fahren! Fragen zum doppelten Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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